Ratgeber: Alles Wichtige rund um KFZ-Gutachten und Unfallabwicklung

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema KFZ-Gutachten, Unfallabwicklung und mehr. Egal ob du wissen möchtest, was bei einem Unfall zu tun ist oder wie du einen Gutachter beauftragst, wir haben die Informationen, die du brauchst.

FAQ

Häufige Fragen

Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten:

  1. Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten.
  2. Polizei rufen, insbesondere bei Personenschäden oder größeren Sachschäden.
  3. Unfallbericht ausfüllen und Fotos machen.
  4. Versicherung informieren und Unfallgutachter kontaktieren.

Ein H-Kennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für historische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich weitgehend im Originalzustand befinden. Es bietet steuerliche Vorteile und erfordert ein Gutachten, das den Zustand und die Originalität des Fahrzeugs bestätigt.

Ein KFZ-Gutachter wird in verschiedenen Situationen benötigt, zum Beispiel:

  • Nach einem Unfall zur Schadensdokumentation und Bewertung.
  • Für die Versicherung von Oldtimern oder Luxusfahrzeugen.
  • Bei Fahrzeugverkäufen zur Ermittlung des Marktwerts.

 

Ein Unfallgutachten dient der genauen Dokumentation und Bewertung von Unfallschäden. Es ist wichtig für die Versicherung, um den Schaden zu beziffern und die Ansprüche des Geschädigten zu klären. Zudem kann es bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen.

Die Kosten für ein Unfallgutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Bei unverschuldeten Unfällen trägt also die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

In der Regel beauftragt der Geschädigte nach einem Unfall den KFZ-Gutachter. Bei Wertgutachten beauftragen Privatpersonen einen KFZ-Gutachter.

Die Kosten für ein KFZ-Gutachten variieren je nach Umfang des Schadens und dem Fahrzeugtyp. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 300 und 1.000 Euro. Es ist empfehlenswert, vorab ein Angebot einzuholen.

Ein Unfallgutachten umfasst:

  • Dokumentation des Schadens mit Fotos
  • Bewertung der Reparaturkosten
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Restwertberechnung
  • Detaillierter Bericht für die Versicherung

Nein, als Geschädigter hast du das Recht, einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherung kann jedoch auch einen eigenen Gutachter stellen, um den Schaden zu bewerten.

Auch bei kleinen Schäden kann es sinnvoll sein, einen Gutachter einzuschalten, insbesondere wenn die Schadenshöhe nicht eindeutig ist. Kleine Schäden können oft unterschätzt werden und später zu höheren Kosten führen.

Ja, anstatt dein Fahrzeug reparieren zu lassen, kannst du dir die Schadenssumme auch auszahlen lassen. Dies nennt man fiktive Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens, abzüglich der Mehrwertsteuer.

Ja, als Geschädigter darfst du die Werkstatt frei wählen, in der du dein Fahrzeug reparieren lässt. Es ist jedoch ratsam, die Werkstattwahl mit der Versicherung abzustimmen, um spätere Probleme zu vermeiden.

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